VgV Verfahren

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die seit Ihrer Neufassung von 2016 der Umsetzung des Pakets zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts dient. Dieses umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU). Die Ermächtigung für den Erlass der Vergabeverordnung ergibt sich seitdem aus §113 und §114 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Vergabeverordnung regelt das einzuhaltende Verfahren bei der dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber. Sie ist nicht anzuwenden auf die Vergabe durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit, die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen und die Vergabe von Konzessionen (§1 VgV), die in eigenen Verordnungen geregelt sind.

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