Erstellung von Gutachten

Rechtzeitig vor Beginn von Baumaßnahmen erstellen wir für Sie ein Beweissicherungsgutachten. Dabei werden alle angrenzenden Liegenschaften in ihrem Zustand fotographisch und technisch inhaltlich dokumentiert.

Bei benachbarten Gebäuden dokumentieren wir Fassaden, aber auch innere Räume auf Zustand und Vorschäden. Welchen Umfang dies annehmen muß, ist abhängig von der Art der Baumaßnahme, die Sie vorhaben.

Auch öffentliche Anlagen wie Gehwege (z.B. Pflasterprotokoll), Grünanlagen, Einfriedungen und Beleuchtungsanlagen können berücksichtigt werden.

Während der Baumaßnahme können wir bei  besonders gefährdeten Nachbargebäuden auch ein Monitoring einrichten.

Nach Abschluss Ihrer Baumaßnahme führen wir eine vergleichende Zustandsbegehung durch. Dabei unterscheiden wir, ob ein Mangel schon vorher vorhanden war, oder ob er in ursächlichem Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht.

Ein Beweissicherungsgutachten dient grundsätzlich Ihrem Schutz vor unberechtigten Ansprüchen der benachbarten Liegenschaften, und kann mögliches Streitpotenzial  ausgleichen.