Wenn es ans Bauen geht

Der Objektüberwachung/Bauleitung obliegt die Überwachung und Steuerung der bauausführenden Unternehmen auf der Baustelle.
Die Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Termin und Leistungskontrolle
  • Koordination und Zusammenwirken aller Beteiligten am Bau.
  • Qualitätsüberwachung
  • Kostenverfolgung
  • geordnete technische Inbetriebnahme
  • Rechtlich wirksame Abnahme

Die Leistungen sind geregelt in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) in der Leistungsphase 8 und, wenn vereinbart, auch in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Bau VOB/B.
Einen wichtigen Aspekt unserer Arbeit stellt die Qualitätskontrolle dar. Etwaige Mängel wollen wir nicht erst zur Vorbereitung der Abnahme aufnehmen, sondern schon während der Bauausführung.  Unsere Tätigkeiten erfolgen dabei digital und wenn möglich auch gestützt durch ein BIM-System.

Als echte Partner am Bau ist uns daran gelegen, bei Streitigkeiten für unseren Auftraggeber immer eine Lösung zu präsentieren, die das Projekt zum Erfolg führt. Endlose juristische Auseinandersetzungen sind immer ein Ausweis dafür, dass sämtliche qualitätsstiftenden Maßnahmen zuvor versagt haben.