Bauleistungen richtig beschreiben

Wir erstellen plausible Beschreibungen der gewünschten Bauleistung, damit die ausführenden Unternehmen auf dieser Basis Angebote abgeben können. Später in der Baudurchführung stellen diese Beschreibungen die Grundlage für eine vertragsgerechte Erfüllung des Projektziels dar.

Ob Ihr Projekt durch einen Generalunternehmer schlüsselfertig erstellt wird, oder einzelne Firmen in Aufteilung nach Gewerken das Projekt durchführen, das legen wir mit Ihnen gemeinsam fest. Dann entscheidet sich, ob wir ihr Projekt in einzelne Lose aufteilen müssen, oder ob eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) ausreichend ist.

Bei der Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie. Besonders achten wir darauf, dass die gewünschten Leistungen vollumfänglich beschrieben sind.

Der Umfang dieser Leistungen ist geregelt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Leistungsphasen 6 und 7 sowie der Verdingungsordnung für Bauleistung VOB/C. Auch die Regularien des öffentlichen Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene sind uns bestens bekannt, geregelt auch in VOB/A.